Gemeinnützigkeit von Grund und Boden

Wir kennen drei Organisationen, die sich zum Ziel gesetzt haben, Grund und Boden dauerhaft in die Allmende, d.h. in die Gemeinnützigkeit zu überführen. Dies geschieht dadurch, dass der erworbene Baugrund entweder infolge der Bindung an den Stiftungszweck bzw. durch eine kombinierte Organisationsform von zwei GmbH’s und einem Hausverein nur unter sehr erschwerten Bedingungen wieder dem Markt zugeführt werden kann. Die Folge ist, das marktbedingte Bodenwertsteigerungen sich nicht auf Mietpreiserhöhungen auswirken. Mit anderen Worten: der Mietpreis wird zum Kostenpreis, also zum Preis, um die Kreditkosten zu decken sowie Bauerhaltungskosten anzusparen.

Die Stiftung trias und die grund-stiftung am Schloss Tempelhof nutzen dazu das Erbbaurecht, um Grund- und Gebäudeeigentum wirtschaftlich voneinander zu tennen.

Allen drei Modellen ist gemeinsam, dass die Bodennutzung nicht völlig umsonst ist. Unterschiedlich ist jedoch die Verwendung des Ertrags aus der Bodennutzung:

  • Die Stiftung trias führt den Ertrag dem Stiftungsvermögen zu, um damit zukünftig weiteren Grund und Boden in die Allmende zu übertragen.

  • Die grund-stiftung am Schloß Tempelhof bietet sich als Dachstiftung an und überlässt damit einer neugegründeten, objektbezogenen Stiftung über die Verwendung selbst zu entscheiden. (Bestes Beispiel in unserer Nachbarschaft ist der Stiftungsfonds Sulzbrunn.)

  • Das Miethäuser-Syndikat sammelt den Ertrag aus der Bodennutzung in einem Solidarfonds, aus dem die Stiftung Kredite für weitere Wohnprojekte gewährt. Eine Besonderheit ist, dass der von Banken geforderte Eigenanteil zumeist durch Schwarmkredite eingesammelt wird.

Das Netzwerk Immovilien verbindet noch mehr als diese drei Initiativen untereinander. Es hat einen orientierenden Forderungskatalog für eine gemeinwohlorentierte Stadt- und Immobilienentwicklung zusammengestellt.